Das Wichtigste in Kürze
- Einen Landeszuschuss für private Dach-PV gibt es in Baden-Württemberg derzeit nicht, auch Batteriespeicher werden vom Land nicht bezuschusst.
- Möglich ist ein Förderdarlehen der L-Bank („Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“) für PV, Speicher und Wallbox.
- Seit 2023 gilt 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf Wohngebäuden.
- Einige Städte fördern zusätzlich – zum Beispiel Stuttgart mit der Solaroffensive.
- Zeitfaktor 2026: Nach aktuellem Gesetzentwurf behalten Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, die heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre.
L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“
Die L-Bank finanziert PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen mit einem zinsgünstigen Darlehen – beantragt wird es über deine Hausbank. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss.
| Punkt | Konditionen (Stand Ende August 2026) |
|---|---|
| Wer | Eigentümer mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, selbst genutzte Wohneinheit; Gebäude mit höchstens drei Wohneinheiten |
| Was | PV-Anlagen bis 30 kWp, Speicher, Wallbox |
| Kredit | ab 5.000 €, bis 100 % der förderfähigen Kosten, Laufzeit 5 bis 30 Jahre |
| Zins | effektiv ca. 3,59 % (5 Jahre) bis 3,82 % (20/30 Jahre) |
Zinsen ändern sich laufend. Maßgeblich sind die aktuellen Konditionen der L-Bank bzw. deiner Hausbank.
Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch bei einer grundlegenden Dachsanierung von Bestandsgebäuden. In der Regel müssen mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche belegt werden (30 %, wenn zusätzlich eine Dachbegrünung vorgeschrieben ist). Die Pflicht greift erst ab einer zusammenhängenden geeigneten Dachfläche von 20 m².
Wichtig für die Förderung: Der Pflichtanteil wird in Städten wie Stuttgart nicht zusätzlich gefördert.
Steuern: 0 % Mehrwertsteuer und keine Einkommensteuer
Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen inklusive Speicher auf Wohngebäuden gilt seit 2023 der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) – ohne Antrag, die Rechnung wird direkt ohne Mehrwertsteuer gestellt. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind zudem von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG).
Einspeisevergütung 2026
Für neue Anlagen, die zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten diese Sätze (20 Jahre garantiert):
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Bei Anlagen über 10 kWp wird der Anteil bis 10 kWp mit dem höheren Satz vergütet, der Rest mit dem niedrigeren.
Geplante Änderung ab 2027
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für Anlagen, die ab 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden. Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 sollen ihre Sätze für 20 Jahre behalten. Das ist noch kein beschlossenes Gesetz – Details können sich ändern.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Für Neuanlagen ab 25. Februar 2025 gilt: In Zeiten mit negativem Börsenstrompreis gibt es keine Einspeisevergütung (Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem). Als Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum. Ein Speicher hilft hier doppelt: Er nimmt den Mittagsüberschuss auf, statt ihn für nichts ins Netz zu geben.
Förderung in Städten
Stuttgart – Solaroffensive: bis 300 €/kWp für Dachanlagen und 100 €/kWh für Speicher zusammen mit neuer PV (Richtlinie ab 1. Mai 2026). Die Mittel für 2026 sind laut Stadt ausgeschöpft, Anträge sind weiter möglich, ausgezahlt wird ab 2027. Antrag vor Auftragsvergabe! Mehr auf unserer Seite Photovoltaik Stuttgart.
Ob deine Gemeinde ein eigenes Programm hat, prüfen wir beim Rückruf gern mit dir.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Konditionen und Sätze nach Angaben der L-Bank, des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der Bundesnetzagentur und der Stadt Stuttgart, zusammengefasst u. a. bei reduco.ai (29.08.2026) und wmee.de (09/2026). Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Förderberatung.
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